Geschäfts- und Beitragsordnung
Stand 02.03.2012
1. Anschrift, Kommunikationssprache und Bankverbindung der IGFP
Die Anschrift der IGFP ist identisch mit der Anschrift des amtierenden 1. Vorsitzenden.
Die Kommunikation innerhalb der IGFP wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Die Kontonummer lautet 911320461 bei der Postbank Dortmund (BLZ 44010046).
2. Vorstand
Jedes geschäftsführende Vorstandsmitglied erhält Zeichnungsvollmacht über einen Betrag bis 300.- EURO. Ausgaben, die diesen Betrag übersteigen müssen von einem zweiten geschäftsführenden Vorstandsmitglied gezeichnet werden.
Die geschäftsführenden Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, über die Beendigung ihrer Amtszeit alle Institutionen zu benachrichtigen, bei denen Unterschriften hinterlegt sind.
3. Vorstandssitzungen
Der Vorstand sollte mindestens viermal jährlich zusammenkommen, um anstehende Probleme der Gesellschaft zu besprechen, Anträge der Mitglieder zu erledigen, über Aufnahmeanträge abzustimmen und Mitgliederversammlungen vorzubereiten.
4. Aufgaben der Vorstandsmitglieder in Ergänzung der Satzung
Der Austausch einzelner Kompetenzen oder Aufgaben innerhalb des Vorstandes ist möglich, wenn die betroffenen Vorstandsmitglieder damit einverstanden sind. Der 1. Vorsitzende muss durch die betroffenen Vorstandsmitglieder informiert werden.
4. a) Vorsitzender
Der erste Vorsitzende ist verpflichtet, über die sinngemäße Anwendung der Satzung und der Geschäftsordnung der IGFP und die Durchführung der in ihnen festgelegten Aufgaben zu wachen und die IGFP nach außen hin zu repräsentieren. Hierzu gehören insbesondere die Kontaktpflege zu den Dachorganisationen und anderen Vereinen und Verbänden, sowie die Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen, betreffend Finanzamt, Körperschaften und Amtsgericht. Der Vorsitzende hat die Vorstandssitzungen, ordentliche sowie außerordentliche Mitgliederversammlungen einzuberufen und vorzubereiten. Außerdem soll er bei eingehenden Spenden ein Dankschreiben an den Spender erstellen.
4. b) Stellvertretender Vorsitzender
Der stellvertretende Vorsitzende vertritt den 1. Vorsitzenden in dessen Verhinderungsfall oder bei dessen vorzeitigen Ausscheiden bis zur Neuwahl durch die Mitgliederversammlung. Zu seinen Aufgaben gehören im übrigen die Repräsentation in und die Kontaktpflege zu Dachorganisationen und anderen Vereinen und Verbänden in Absprache mit dem 1. Vorsitzenden.
4. c) Kassierer
Der Kassierer ist für den gesamten internen und externen Zahlungsverkehr der IGFP verantwortlich. Ihm obliegt die Führung der Mitgliederkartei. Er hat die laufenden Geschäftsvorfälle des Zahlungsverkehrs abzuwickeln und buchungsmäßig zu erfassen. Die jeweils gültigen, von der Mitgliederversammlung festgelegten Mitgliedsbeiträge sind von ihm durch Banklastschrift zum Ende des ersten Quartals eines jeden Jahres einzuziehen.
Zum 31. Dezember eines jeden Jahres ist ein Status zu erstellen, der den Mitgliedern auf der Mitgliederversammlung zu erläutern ist.
Bei eingehenden Spenden ist der Kassierer dafür verantwortlich, dass eine entsprechende Spendenbescheinigung ausgestellt wird und der 1. Vorsitzende über die Spende informiert wird.
Die für die IGFP geleisteten Lohnarbeiten werden über den Kassierer abgerechnet.
4. d) Stellertretender Kassierer
Der stellvertretende Kassierer vertritt den Kassierer in dessen Verhinderungsfall oder bei dessen vorzeitigen Ausscheiden bis zur Neuwahl durch die Mitgliederversammlung. Zu seine Aufgaben gehören im übrigen die Erledigung diverser anfallender Vorstandstätigkeiten in gegenseitigen Einvernehmen mit den übrigen Vorstandsmitgliedern.
4. e) Schriftführer
Der Schriftführer ist für den gesamten internen und externen Schriftverkehr verantwortlich. Er hat in Zusammenarbeit mit den übrigen geschäftsführenden Vorstandsmitgliedern für eine ausreichende Information der Mitglieder über die Arbeit des Vorstandes und Geschehnisse in der Gesellschaft zu gewährleisten.
4. f) Stellvertretender Schriftführer
Der stellvertretende Schriftführer vertritt den Schriftführer in dessen Verhinderungsfall oder bei dessen vorzeitigen Ausscheiden bis zur Neuwahl durch die Mitgliederversammlung. Außerdem obliegt ihm die Sammlung und Pflege der Protokolle der Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen.
5. Kassenprüfung
Die von der Mitgliederversammlung gewählten Kassenprüfer kontrollieren sämtliche Buchungsunterlagen der IGFP für den Zeitraum vom 1.1. bis 31.12. jeden Jahres. Hierfür sind den Prüfern vom Schatzmeister neben Unterlagen auch entsprechende Erklärungen abzugeben. Die Prüfung muß bis zur Mitgliederversammlung abgeschlossen sein. Über die Prüfung ist ein kurzes Protokoll anzufertigen, das von beiden Prüfern zu unterschreiben ist und den Antrag zur Entlastung oder Nichtentlastung des Vorstandes enthalten muss.
6. Arbeitskreise und ihre Bildung
Arbeitskreise haben die Aufgabe, Konzepte zu Fragestellungen, die die Ziele der Gesellschaft betreffen zu erarbeiten. Die jeweiligen Themen werden aus den Reihen der Mitglieder vorgeschlagen. Der Vorstand beauftragt ein Mitglied der Gesellschaft mit der Bildung des Arbeitskreises. Dieser leitet den Arbeitskreis und berichtet dem Vorstand über Zwischenergebnisse.
Jedes Mitglied kann an einem Arbeitskreis mitwirken. Hierzu werden alle Mitglieder der Gesellschaft schriftlich über Thema, Leiter und Möglichkeit zur Kontaktaufnahme in Kenntnis gesetzt.
7. Aufnahme von Mitgliedern
Die Mitgliedschaft ist dem Bewerber schriftlich mit Aushändigung einer Satzung mitzuteilen.
Neue Mitglieder werden grundsätzlich als fördernde Mitglieder aufgenommen. Durch bestehen der Prüfung zum PDP nach IGFP gemäß Prüfungs- und Ausbildungsordnung werden sie zu aktiven Mitgliedern.
8. Beiträge
Die Beiträge sind stets für ein volles Kalenderjahr zu entrichten. Eine Ermäßigung oder ein Erlass der Aufnahmegebühr ist in Härtefällen möglich. Hierüber muss im Vorstand abgestimmt werden. Die Entscheidung ist mit Begründung zu protokollieren.
Fördernde Mitglieder:
Aufnahmebeitrag 40.- €
Mindestjahresbeitrag 40.- €*
Aktive Mitglieder:
Jahresbeitrag 60.- €
Ehrenmitglieder: beitragsfrei
*) freiwillige Beitragserhöhung, die jederzeit widerrufen werden kann
