Prüfung zum PferdeDentalPraktiker nach IGFP e.V.

Um sich zur Prüfung zum PferdeDentalPraktiker nach IGFP e.V. anzumelden, muß man zunächst Mitglied der IGFP e.V. werden. Alle Anforderungen und auch der Ablauf der Prüfung stehen in der Prüfungsordnung auf unserer Homepage unter „DIE IGFP“ - Satzung und Ordnungen. Ein kleiner Einblick in den Ablauf der Prüfung und in die Prüfungsordnung wird hier beschrieben.

Die Prüfung findet in der Regel zweimal im Jahr statt. Ungeprüfte Mitglieder der IGFP werden per E-Mail informiert, wenn eine Prüfung ausgeschrieben wird. Dann heißt es schnell sein und sich anmelden. Die Prüfungsplätze werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben und sind schnell vergeben. Danach wird man auf die Warteliste gesetzt.

Die IGFP Prüfung dauert zwei Tage. Sie beinhaltet die theoretische und praktische Prüfung. Die Prüflinge haben an diesen Tagen mit Wartezeit zu rechnen, da jeder Prüfling in Ruhe sein Pferd untersucht und die Prüfer sich anschließend das Ergebnis notieren.

Zulassung

Der Bewerber ist Mitglied in der IGFP.

Er hat das 18. Lebensjahr vollendet.

Nachweis über 3 Praktikumstage bei 3 verschiedenen PDPs/ IGFP. Für jeden Praktikumstag wird ersatzweise auch die aktive Teilnahme an einem praktischen IGFP-Workshop anerkannt. Bis 31.12. 2004 galt dies auch bei einem aktiven, nicht geprüften Mitglied. Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung ist frühestens nach 4 Monaten und 5 Praktikumstagen bei einem PDP/IGFP davon mindestens 1 Tag bei einem PDPP/IGFP und Teilnahme an mindestens einem Tag bei einem geführten, praktischen IGFP-Workshop möglich.

Anforderungen

Die Prüfung besteht aus 2 Teilen, der theoretischen Prüfung und der praktischen Prüfung.

1. Die Theoretische Prüfung

Die theoretische Prüfung erfolgt in schriftlicher Form und umfasst Fragen aus der

  • Anatomie des Kopfes und des Magendarmtraktes,
  • Position und Verlauf von Blutgefäßen im Bereich der Maulhöhle
  • Zahnaltersschätzung,
  • Zahnaufbau und Funktion,
  • Beschreibung der normalen und fehlfunktionalen Kaubewegung (Biomechanik),
  • Fachausdrücke (Nomenklatur),
  • Normabweichungen im Kauapparat,

  • Beschreibung der Korrekturmöglichkeiten bei Normabweichungen

  • Grundlagen der Pferdeernährung,

  • Gerätekunde,

  • Grundkenntnisse der Reitlehre und Zäumung,

  • Gesetzliche Vorschriften (Tierschutzgesetz [TSchG]), Arzneimittelrecht),

  • Verhaltenskunde,

  • Pferdehaltungsformen und deren Vor- bzw. Nachteile im Bezug auf den Kau- und Verdauungsapparat,

  • Grundkenntnisse über Wirkungsweise und Gefahren der von Tierarzt durchgeführten

  • Sedierungen

2. Die praktische Prüfung

a. Die Untersuchung

Es werden 3 Pferde ausgelost, welche vom Bewerber untersucht werden. Diese Pferde sollen moöglichst aus 3 Altersklassen (im Zahnwechsel; bis 15 Jahre; über 15 Jahre) sein.

b. Die praktische Behandlung

Aus den zur Verfügung stehenden Pferden werden die für eine IGFP-Prüfung angemessenen Fälle ausgewählt und im Losverfahren an die Bewerber verteilt.

Eine Zahnextraktion ist im Hinblick auf die im Moment noch unsichere Gesetzeslage (TSchG) nicht prüfungsrelevant.

Prüfungsergebnis

1. Die Prüfung gilt in ihrer Gesamtheit bestanden, wenn in der theoretischen und praktischen Prüfung jeweils 70 % der möglichen Punktzahl erreicht wurden.

2. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“.

3. Nach bestandener Prüfung erhält der Bewerber eine Urkunde und ist berechtigt die Bezeichnung „PferdeDentalPraktiker nach IGFP“ zu führen und das Logo der Gesellschaft für Werbezwecke zu nutzen. Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen diese Rechte.

Wir empfehlen Euch an einem von Prüfern der IGFP e.V. geleiteten Workshop teilzunehmen.