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Informationen zur IGFP-Industrieausstellung 2027
Der IGFP-Kongress 2027 findet am Freitag, 12. und Samstag, 13. März 2027 in unserem neuen Zuhause, dem Steigenberger Hotel Bad Neuenahr, statt.
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Sie verkaufen Equipment für Pferdezahnbehandlungen oder bieten Produkte an, die für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des IGFP-Kongresses interessant sein könnten?
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Sie möchten Ihre Produkte im Rahmen unserer Industrieausstellung präsentieren?
Wir freuen uns, wenn Sie den IGFP-Kongress mit Ihren Produkten bereichern und als Aussteller dabei sind!
Auch 2027 bietet unsere Industrieausstellung die Möglichkeit, Ihre Produkte einem interessierten Fachpublikum zu präsentieren. Mit dem Wechsel in das Steigenberger Hotel Bad Neuenahr haben wir ein neues Zuhause für unseren Kongress gefunden. Weitere Informationen zu den Ausstellungsflächen, den zulässigen Standhöhen, den Anlieferungsmöglichkeiten und den technischen Rahmenbedingungen geben wir in Kürze bekannt.
Sichern Sie sich jetzt Ihren Early-Bird-Preis!
Bei einer Buchung bis einschließlich 6. Januar 2027 profitieren Sie von unseren vergünstigten Standpreisen.
Early-Bird-Preise (bis einschließlich 6. Januar 2027)
| Standlänge | Preis (exklusive MwSt) |
|---|---|
| 2 m | 560,00 € |
| 3 m | 840,00 € |
| 4 m | 1.120,00 € |
| 5 m | 1.400,00 € |
| 6 m | 1.680,00 € |
| 7 m | 1.960,00 € |
Reguläre Preise (ab 7. Januar 2027)
| Standlänge | Preis (exklusive MwSt) |
|---|---|
| 2 m | 680,00 € |
| 3 m | 1.020,00 € |
| 4 m | 1.360,00 € |
| 5 m | 1.700,00 € |
| 6 m | 2.040,00 € |
| 7 m | 2.380,00 € |
Details zu den Buchungsmöglichkeiten sowie zu einer Anzeige im Kongressband finden Sie im Buchungsformular. Als Aussteller haben Sie außerdem die Möglichkeit, sich für die Teilnahme am Kongressprogramm und am Get-together am Freitag, 12. März anzumelden.
Wir freuen uns darauf, Sie und Ihre Produkte beim IGFP-Kongress 2027 begrüßen zu dürfen!
Hier als AusstellerIn anmelden
Teilnahme- und Zahlungsbedingungen:
1. Die Standgebühr wird sofort nach Rechnungslegung fällig.
2. Die Veranstalterin oder ihre Vertreter und Beauftragten haften nicht für Diebstahl, Schäden und Verletzungen jeder Art, die durch die Teilnahme an diesem Kongress entstehen könnten.
3. Alle Teilnehmer des Kongresses haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder belästigt wird.
4. “Anzeigenauftrag” ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer Anzeige eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.
5. Die Anzeigengebühr wird sofort nach Rechnungslegung fällig.
6. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich.
7. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, die IGFP von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, gegen die IGFP erwachsen. Die IGFP ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen stornierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen die IGFP zu.
8. Stornierung der Standbuchung und der Anzeige im IGFP-Kongressband ist nur bis 06.01.2027 möglich.
9. Bei Ausfall des Kongresses durch höhere Gewalt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten. Der Vorstand behält sich vor, nach Antrag, über eine teilweise Rückerstattung im Einzelfall zu entscheiden.