Pferdezahnarzt – Dentist –
PferdeDentalPraktiker nach IGFP
Der Begriff Pferdezahnarzt
Der Begriff “Pferdezahnarzt” ist nicht korrekt und darf nicht verwendet werden.
Der Zahnarzt hat ein Hochschulstudium in Fach Zahnmedizin absolviert. Diese Form der Ausbildung gibt es für Tiere nicht. Man kann Tiermedizin studieren und ist dann Tierarzt.
Leider hat es schon verschiedentlich Abmahnungen mit Androhung hoher Geldbußen an Leute gegeben, die sich selbst als “Pferdezahnarzt” bezeichnet haben oder auch nur von anderen so genannt wurden.
Der Begriff Pferdedentist
In der Vergangenheit wurden Humanzahnärze, die ohne ein Hochschulstudium die Tätigkeit eines Zahnmedizieners ausübten als Dentist bezeichnet. Eine Ausbildung zum Dentisten ist in Deutschland heute nicht mehr möglich und von daher ist diese Berufsbezeichnung nicht mehr gegeben. In Anlehnung daran werden Pferdezahnbehandler, die ohne ein tierärztliches Studium diese Tätigkeit ausüben, im Sprachgebrauch als Pferdedentist bezeichnet. Da diese Bezeichnung nicht zu den geschützten Berufsbezeichnungen gehört, darf jeder sich so nennen und diese Tätigkeit ausführen.
Der Begriff PferdeDentalPraktiker
Leider wurde der IGFP ein Schutz dieses Begriffes vom Deutschen Patent und Markenamt verweigert, obwohl die Bezeichnung von den Gründern der Gesellschaft “erfunden” wurde. Daher hat die IGFP die Bezeichnung “PferdeDentalPraktiker nach IGFP” schützen lassen und gestattet diese Bezeichnung ausschließlich Personen, die eine Prüfung nach IGFP-Prüfungsordnung vor von dieser Gesellschaft autorisierten Prüfern abgelegt haben. Zahnbehandler die diesen Titel führen stehen so für einen hohen Qualitätsstandard in der Pferdezahnbehandlung.